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Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert zahlreiche Möglichkeiten des internationalen Jugendaustausches. Diese Aufgabe erfüllt das BMFSFJ mit dem im Jahr 1950 eingeführten Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Der KJP ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene.

Über den Jugendhaus Düsseldorf e.V. - der Bundeszentrale für katholische Jugendarbeit - können finazielle Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen für Internationale Maßnahmen beantragt werden.

Mögliche Förderprogramme:

  • Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Internationale Jugendarbeit und Sondermaßnahmen

  • ConAct Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch

  • TANDEM Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch

  • Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA)

 

Stellvertretende Abteilungsleitung
Internationale Jugendarbeit

 

Manuel Dahmen

Zuständigkeitsbereiche
  • Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
  • Internationale Jugendarbeit
  • Längerfristige Förderung
  • Bilateral, multilateral, KJP Sondermaßnahmen (China, Griechenland)

  • Deutsch-Israelischer Jugendaustausch
  • Deutsch-Russischer Jugendaustausch
  • Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch
Referentin für internationale Jugendarbeit an der BDKJ-Bundesstelle

Marta Wyspiańska