Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert zahlreiche Möglichkeiten des internationalen Jugendaustausches. Diese Aufgabe erfüllt das BMFSFJ mit dem im Jahr 1950 eingeführten Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Der KJP ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene.
Über den Jugendhaus Düsseldorf e.V. - der Bundeszentrale für katholische Jugendarbeit - können finazielle Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen für Internationale Maßnahmen beantragt werden.
Mögliche Förderprogramme:
- Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Internationale Jugendarbeit und Sondermaßnahmen
- ConAct Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch
- TANDEM Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch
- Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA)
Stellvertretende Abteilungsleitung
Internationale Jugendarbeit
Manuel Dahmen
Zuständigkeitsbereiche
- Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
- Internationale Jugendarbeit
- Längerfristige Förderung
-
Bilateral, multilateral, KJP Sondermaßnahmen (China, Griechenland)
- Deutsch-Israelischer Jugendaustausch
- Deutsch-Russischer Jugendaustausch
- Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch
Abteilungsleitung
Isabella Kucklinski
Referentin für internationale Jugendarbeit an der BDKJ-Bundesstelle