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Nationale Jugendarbeit

Die Kinder- und Jugendhilfe wird in Deutschland in der Regel durch die Bundesländer bzw. Kommunen gefördert. Auf der Bundesebene werden mit Ausnahme der „Internationalen Jugendarbeit“ nur zentrale Maßnahmen gefördert, die für das Bundesgebiet als Ganzes von Bedeutung sind und ihrer Art nach nicht durch ein Land allen wirksam gefördert werden können. Für diese Förderung gelten die Richtlinien des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP).

Zielgruppe des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sind junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Jungendarbeit. 

Der Jugendhaus Düsseldorf e.V. als Zentralstelle wirkt im nationalen Bereich im Handlungsfeld - Kinder und Jugendarbeit und außerschulische Kinder- und Jugendbildung (politische Jugendbildung, Kinder- und Jugendverbandsarbeit) - des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) mit.

Zuständigkeitsbereiche
  • Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
  • Kinder- und Jugendverbandsarbeit
  • Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
Zuständigkeitsbereiche
  • Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
  • Politische Jugendbildung
  • Kinder- und Jugendverbandsarbeit (hausintern)
  • Internationale Jugendarbeit; Jugendreisedienste/Weiterbildung
  • Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)